Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Firma Fleischhut GmbH sind sofort nach Erhalt zahlbar in bar ohne Abzug.

Bei Rechnungsbeträgen unter € 30,– wird ein Buchungsaufschlag erhoben.

Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsaufschlag für jeden angefangenen Monat berechnet.

Im Falle des Vorliegen von Sachmängeln besteht zunächst nur ein Anspruch auf Nachbesserung, schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch beim gleichen Mangel fehl, hat der Verkäufer das Recht auf Ersatzlieferung statt einer Minderung oder Wandlung. Erfolgt keine Ersatzlieferung, steht dem Käufer Kaufpreisminderung oder Wandlung zu. Ausgenommen sind Sonderangebote bzw. Ausverkaufsware.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechselklagen, Cuxhaven vereinbart.

Der Verkäufer behält sich das Eigentum angelieferter Waren bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises im Sinne § 455 BGB vor. Der Zahlung des Kaufpreises steht die Einlösung von Wechseln, die der Verkäufer in Zahlung genommen hat, gleich.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiter veräußern, so tritt er schon hierdurch alle aus einer etwaigen Weiterveräußerung der verarbeiteten Waren ihm bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen an uns ab.

Für den Fall des Konkurses ist das Recht der Aussonderung als auch der Ersatzaussonderung gemäß §§ 43, 44, 46 Konkursordnung vereinbart.